LANDESVERBAND DER GEHÖRLOSEN BRANDENBURG e.V.
Der Verband handelt als politischer und gesellschaftlicher Interessenvertreter aller Gehörlosen, spät Ertauben und mehrfachbehinderten Menschen im Land Brandenburg.
Er wurde 1990 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Cottbus.
Der Landesverband berät und unterstützt gehörlose und spät Ertauben Personen hinsichtlich der Verwirklichung ihrer politischen, sozialen, kulturellen und -bildungsmäßigen Grundrechte.
Eine weitere wichtige Aufgabe sieht der Landesverband in der Aufklärung der Öffentlichkeit über Probleme hörbehinderter Menschen.
Der Vorstand besteht aus sieben Vorstandsmitgliedern, die jeder für einen Bereich zuständig sind und monatlich im Vorstand die Aufgaben präzisieren. In den Vorstand sind fünf Gehörlose, ein Schwerhöriger und ein Hörender gewählt worden.
Der Landesverband der Gehörlosen Brandenburgs e.V. ist Mitglied im Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. und zugleich Dachverband der 16 im Land Brandenburg tätigen Gehörlosenvereine und Selbsthilfegruppen auf Orts- und Kreisebene. In den 9 Gehörlosenvereinen sind ca. 250 Mitglieder organisiert. In Brandenburg leben ca. 2600 Gehörlose mit dem Merkzeichen GL im Schwerbehinderten-Ausweis, davon erhalten ca. 1200 Gehörlose das "Gehörlosengeld" nach dem Brandenburger Landespflegegeldgesetz. Die Anzahl der schwerhörigen Menschen im Land Brandenburg ist nicht erfasst, man geht aber davon aus, dass ca. 5000 hochgradig Schwerhörige im Land Brandenburg leben.
Der Landesverband ist weiterhin Mitglied beim Förderverein der Gehörlosen der neuen Bundesländer e.V. und Mitglied beim Paritätischen Landesverband Brandenburg.
Bei der Verwirklichung der Rechte behinderter Menschen sind in den letzten Jahren wichtige Meilensteine gesetzt worden. Und doch ist noch eine lange Wegstrecke zurückzulegen, bis Chancengleichheit und umfassende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für hörbehinderte Menschen von der Gesellschaft als selbstverständliche Forderungen angesehen werden.
Im Mittelpunkt aller Forderungen steht die Sicherstellung der Kommunikation.
Die Wege dorthin können und sollten unterschiedlich sein. Der Einsatz von Gebärdenksprachdolmetscher/Innen ist nur ein Aspekt zur Sicherstellung und Verbesserung der Kommunikation. Vielmehr stehen die Untertiteln im Fernsehen und die Gebärdenksprachkompetenz der Mitarbeiter in den Bildungseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen und anderen gesellschaftlichen sowie politischen Einrichtungen im Vordergrund.
Was bleibt zu tun, um gehörlose Menschen nicht weiter auszugrenzen? Hier sollen einige wichtige Aspekte genannt werden:
Ausbildung von Gehörhosenpädagogen
Sonderpädagogen mit einer Gebärdenksprachkompetenz, die über Grundkenntnisse hinausgeht, fehlen in allen Bereichen der Behindertenbildung, z.B. in der Frühförderung, Schul-, Berufs- und Weiterbildung. Gehörlosenpädagogen sollten ebenso gute Kenntnisse über andere Kommunikationsmittel wie DGS, LBG oder UK verfügen und, abhängig vom Grad der
Behinderung des Kindes, in der Lage sein zu entscheiden, welche dieser Kommunikationsmittel individuell einzusetzen sind.
Bilingual Schulbildung für alle gehörlosen Kinder
Die Einführung des bilingualen Unterrichts an allen Schulen für Gehörlose ist eine nicht nur wünschenswerte Maßnahme sondern eine notwendige Umsetzung der geltenden Gesetze, durch den die gehörlosen Kindern gleiche Bildungschancen geboten werden. Bilinguale Schulversuche haben gezeigt, dass die Lese- und Schriftsprachendkompetenz mit der von schwerhörigen Kindern vergleichbar ist. Das dadurch erlangte bessere Textverständnis ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für Zugänge zu Wissen und Bildung.
Anerkennung und Anspruch auf die Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen in Einrichtungen des Bildungswesens, der Kinder- und Jugendhilfe und allen Bereichen des gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens
Um gleiche Chancen für alle behinderten Kinder in Schulen, Kindertagesstätten und im Hort zu schaffen, darf die Finanzierung von Gebärdenksprachdolmetscher/Innen oder anderen Kommunikationshilfen nicht länger von der sozialen Situation der Eltern abhängig gemacht werden. Für die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sollten die Gehörlosen das gleiche Recht auf Information und Kommunikation haben.
Untertitel im öffentlich rechtlichen Fernsehen
In Deutschland leben ca. 13 Millionen Hörgeschädigte. 300.000 gehörlose, ertaubte und an Taubheit grenzend schwerhörige Menschen müssen mit ca. 6,1% Untertitelung (die 22 wichtigsten deutschsprachigen Sender – Stand 04/2007) auskommen. Ohne Untertitel oder Gebärendspracheinblendung sind sie nahezu vom Fernsehangebot ausgeschlossen. Hier geht es nicht nur um Unterhaltungssendungen, sondern das Recht auf Information und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Ausbildung von Gebärdenksprachdozentinnen
Die Ausbildung von Gebärendsprachdozent/Innen ist ein wichtiger Schritt in der Förderung zur Teilhabe am Leben. Dies gilt nicht nur für die Teilnehmer der Gebärdensprachdozentenausbildung selbst, sondern
für die hörenden Teilnehmer, die von den Gebärdensprachdozenten unterrichtet werden. Jeder hörende Teilnehmer öffnet ein Stück weit die Tür zur Kommunikation mit der „Hörenden Welt“. Der zweite wichtige Aspekt ist die Förderung einer einheitlichen Gebärdensprache und somit eine qualitative Verbesserung in der Kommunikation auch innerhalb der Gebärdensprachgemeinschaft.
Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Gemäß den Forderungen in Artikel 8 der
"UN-Behindertenkonvention" sollen in den Unterzeichnerstaaten "sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen" ergriffen werden, um "auf allen Ebenen der Gesellschaft" das Bewusstsein für behinderte Menschen zu fördern. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist z.B. eine Möglichkeit, Verständnis und Aufgeschlossenheit für die Probleme Gehörloser und Menschen mit Hörschädigung zu schaffen und Vorurteile ihnen gegenüber abzubauen. Die Sensibilisierungsmaßnahmen sollten auf Mitarbeiter in Betrieben und Institutionen ausgerichtet sein, die Hörgeschädigte beschäftigen, aber auch auf Beschäftigte in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, Ämtern und Behörden, Verkehrsbetrieben und Flughäfen.
Kontakte:
Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V.
Sachsendorferstr. 5
03051 Cottbus
Fax: 0049 355 22779
E-Mail: landesverband@gl-brandenburg.de
Hinweis:
Steffen Helbing (Vorsitzender des LV) wird ab Juni 2017 in Potsdam eine Geschäftsstelle haben.
Großbeerenstr. 179
14482 Potsdam
Ein Besuch ist aber nur nach Absprache möglich, da die Geschäftsstelle
nicht täglich besetzt ist.